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UN-Behindertenrechtskonvention

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2009 ist die Konvention in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht geworden und bindet damit alle Träger öffentlicher Gewalt in ihren Entscheidungen. Damit auch die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik individuelle Rechtsansprüche aus der Konvention ableiten können, muss sie noch in nationales Recht überführt werden.

Die Bundesregierung hatte den Nationalen Aktionsplan bereits für März 2011 angekündigt. Immerhin liegt zwischenzeitlich schon ein Referentenentwurf aus dem für die Bundesregierung federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor.

Befremdlich ist, dass das Ministerium den Verbänden behinderter Menschen gerade einmal zwei Wochen eingeräumt hat, um zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme

Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE

Das neue Leitbild: Inklusion

Die UN-Konvention verfolgt ein grundsätzlich das neue Leitbild der Inklusion. Sie ist nicht zu verwechseln mit der in Deutschland bekannten Integration. Der behinderte Mensch muss sich nicht nach den Bedürfnissen der Gesellschaft richten, sondern die Gesellschaft passt sich mit ihren Strukturen behinderter Menschen an; und zwar von Anfang an und grenzt sie gar nicht erst aus. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird besonders geachtet.
Nach der UN-Konvention sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Damit dies durchsetzbar wird, nennt die UN-Konvention Forderungen, die in vielen Lebensbereichen erfüllt werden müssen.

So muss z. B. gemäß Artikel 24 ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen nicht aus dem allgemeinen Schulsystem ausgegrenzt, sondern einbezogen werden. Das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder soll damit zur Regel werden. Beim Zugang zu Arbeit und Beschäftigung haben Menschen mit Behinderungen nach Artikel 27 der UN-Konvention Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die UN-Konvention fordert auch, Maßnahmen zu ergreifen, damit Mobilität und Barrierefreiheit zugunsten behinderter Menschen sichergestellt werden (Artikel 9 und 20). In Artikel 19 der UN-Konvention wird geregelt, dass auch Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Wohn- und Aufenthaltsortwahl haben. Weitere Lebensbereiche, die die UN-Konvention anspricht, sind u. a.: Gesundheit, Familie, Freiheit und Sicherheit und soziale Teilhabe. Besonders wird in Artikel 6 der UN-Konvention auf die Rechte behinderter Frauen hingewiesen.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene müssen nun Aktionspläne erarbeitet und umgesetzt werden, um die UN-Konvention in Nationales Recht zu überführen. Hierbei sind nach der UN-Konvention die Betroffenen und ihre Verbände eng einzubeziehen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird eine staatlich unabhängige Monitoring-Stelle einrichten, um den Umsetzungsprozess zu begleiten. Unterstützung sollen die Betroffenen ebenfalls durch die Schaffung von Anlaufstellen erhalten, an die sie sich wenden können. Als staatliche Anlaufstelle fungiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Koordination der geplanten Maßnahmen zur UN-Konvention obliegt dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung (Herrn Hubert Hüppe). Die Bundesländer müssen ebenfalls die Durchsetzung der UN-Konvention sichern, in dem sie Anlaufstellen für die Betroffenen einrichten.

In regelmäßigen Abständen muss Deutschland vor den Vereinten Nationen berichten, wie der Stand der Planung und Durchführung der UN-Konvention aussieht. Den ersten Bericht wird die Bundesrepublik Deutschland bereits im April 2011 vorlegen. Danach beträgt die Berichtspflicht vier Jahre.

Auf der Ebene des Deutschen Behindertenrates hat die BAG SELBSTHILFE gemeinsam mit anderen Behindertenverbänden die nachfolgenden Forderungspapiere zur Umsetzung der UN-Konvention veröffentlicht:

Prozessuale Anforderungen zur Ausgestaltung des Erarbeitungsprozesses des Nationalen Aktionsplans


FORDERUNGSPAPIER

Die BAG SELBSTHILFE arbeitet an der Umsetzung der UN-Konvention aber auch selbst durch Mitwirkung in verschiedensten Gremien mit. Zu nennen ist vor allem der Arbeitsausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Hubert Hüppe.

Zusammen lernen - zusammenwachsen

 

Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat auf ihrer Internetseite zentrale Dokumente und Links zur UN-Behindertenrechtskonvention zusammengestellt:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/zentrale-dokumente-und-links.html

Prof. Theresia Degener, Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, berichtet von ihrer Arbeit im "Bericht aus Genf".

Aktionsplan in Bayern

Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention.

Entwurf eines Aktionsplans

Vorentwürfe Nationaler Aktionsplan und Staatenbericht

Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Vorentwurf für den Nationalen Aktionsplan mit dem Titel "Mit Dir zum Wir" sowie einen Vorentwurf für den sogenannten Staatenbericht vorgelegt.

Beide Texte finden Sie nachfolgend zum Download.

Aktionsplan

Staatenbericht

Inklusionsbeirat und Fachausschüsse des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat vor geraumer Zeit einen sog. Inklusionsbeirat eingerichtet. Dieser Inklusionsbeirat, in dem auch die BAG SELBSTHILFE vertreten ist, soll die in Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehene Aufgabe der Umsetzung der Konvention in Deutschland begleiten.

Zur Unterstützung des Inklusionsbeirats wurden vier Fachausschüsse zu den Themen

Arbeit und Bildung
Freiheits- und Schutzrechte, Partnerschaft und Familie, Bioethik
Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation
Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation

gebildet.

Die anliegende Aufstellung gibt Auskunft über die Institutionen, die in diesen Fachausschüssen vertreten sind.

Besetzung der Fachausschüsse

Neues Forum zur Parallelberichterstattung zu UN-MR-Abkommen

Auf der Projektwebsite aktiv-gegen-diskriminierung.de wurde ein neues Forum zur Parallelberichterstattung im Zusammenhang mit UN-Menschenrechtsabkommen gestartet und Sie sind herzlich eingeladen, sich an dem Austausch und der Diskussion zu beteiligen.

Parallel- bzw. Schattenberichte sind Berichte der Zivilgesellschaft an die UN-Fachausschüsse zur Menschenrechtslage im jeweiligen Land, die im Rahmen eines Staatenberichtsprüfungsverfahrens eingereicht werden können. Das Staatenberichtsprüfungsverfahren ist das zentrale Überwachungsverfahren der Verpflichtungen aus den UN-Menschenrechtsabkommen. Die Vertragsstaaten eines Abkommens sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dem jeweils zuständigen UN-Fachausschuss so genannte Staatenberichte vorzulegen, in denen sie die Maßnahmen zur Verwirklichung des jeweiligen Abkommens sowie die dabei erzielten Fortschritte vorstellen. Mit den Parallel- bzw. Schattenberichten können Verbände dem jeweiligen UN-Fachausschuss Lücken oder Fehler des Staatenberichts aufzeigen sowie über unzureichende Umsetzungen der jeweiligen Menschenrechtsverpflichtungen und über besondere Problematiken berichten. Auf der Grundlage des Staatenberichts und der Parallelberichte spricht der Fachausschuss dann Empfehlungen und Rügen – in Form von so genannten Concluding Observations – an den jeweiligen Staat aus. Für Deutschland stehen mehrere relevante Überprüfungen an: Die Überprüfung zum Sozial- bzw. WSK Pakt auf der Grundlage des Staatenberichts und der eingereichten Parallelberichte ist für Mai vorgesehen. Die Staatenberichte zum Zivilpakt und zum Antifolterabkommen wurden von Deutschland bereits dem jeweiligen Fachausschuss vorgelegt. Und zur Behindertenrechtskonvention wird Deutschland in diesem Jahr zum ersten Mal an den UN-Fachausschuss für Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten.

Sie sind herzlich eingeladen, sich im Forum weiter über Parallelberichterstattung zu informieren und über Erfahrungen und Herausforderungen zu diskutieren. Das Forum bietet die Möglichkeit sich zu wechselnden Themen im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsschutz in Deutschland und den Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände auszutauschen. Daneben stehen im Mitgliederbereich ausgewählte Schulungsunterlagen zur Verfügung, die im Laufe der Zeit weiter ergänzt werden. Die Website informiert auch allgemein über die Arbeit des Projekts, über Rechte- und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz, über die zentralen rechtlichen Grundlagen und über weiterführende Links zum Thema. Sie wird im Laufe des Jahres mit weiteren Informationen gefüllt und im Herbst um eine Onlinehandbuch zu den Rechten und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gerichts- und Beschwerdeverfahren ergänzt.

Über folgenden Link können Sie sich anmelden: http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/de/mitgliederbereich.html. Bei technischen Fragen oder Fehlermeldungen bei der Registrierung oder Nutzung kann Frau Ingrid Scheffer weiterhelfen: scheffer@institut-fuer-menschenrechte.de. Ansonsten können Sie sich gerne jederzeit an Dr. Nina Althoff oder Sera Choi wenden. 

Dr. Nina Althoff
Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechtspolitik/Inland
Projektkoordinatorin
Diskriminierungschutz: Handlungskompetenz für Verbände
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Telefon   030 25 93 59 - 40
Telefax   030 25 93 59 - 59
E-Mail     althoff@institut-fuer-menschenrechte.de

www.aktiv-gegen-diskriminierung.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
www.ich-kenne-meine-rechte.de

Öffentliche Anhörung zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung

Am 17. Oktober 2011 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Öffentliche Anhörung zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Das Wortprotokoll finden Sie im Anhang.

Wortprotokoll der Anhörung

Inklusionsbeirat kritisiert Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung

Pressemitteilung Nr. 52/2011 vom 02. Dezember 2011 des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle

Auf ihrer gestrigen Sitzung kritisierten die Mitglieder des Inklusionsbeirats die am 25. November 2011 veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung. Insbesondere fehle ein uneingeschränktes Zugangsrecht zur Regelschule, lautet ein zentraler Kritikpunkt des Inklusionsbeirats der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention. Schließlich haben laut UN-BRK alle Kinder mit und ohne Behinderungen das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule.

Es sei enttäuschend, dass eine Chance verpasst wurde, das Menschenrecht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem, wie es Artikel 24 UN-BRK festschreibt, konsequent umzusetzen. Bei einer Inklusionsquote von unter 20 Prozent könne man Deutschland im europäischen Vergleich als „Entwicklungsland“ bezeichnen, so der Inklusionsbeirat.

Der Inklusionsbeirat fordert deshalb die Bundesländer auf, die gesetzlichen und faktischen Voraussetzungen für ein inklusives Bildungssystem zu schaffen und hierfür gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Maßnahmeplan zu erarbeiten.

Kontakt
Staatliche Koordinierungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: Koordinierungsstelle@behindertenbeauftragter.de

Link zur Webseite dieser Pressemitteilung

Herausgeber
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen

E-Mail
presse@behindertenbeauftragter.de 

Internet
www.behindertenbeauftragter.de

Telefon
030 18 527 2723

Adresse
Mauerstraße 53
10117 Berlin

 

Deutscher Behindertenrat fordert: Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger!

Pressemitteilung vom 2. Dezember 2011

Anlässlich des Welttags von Menschen mit Behinderung, der jährlich am 3. Dezember begangen wird, fordern die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände eine konsequente Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Die Jahrestagung des DBR, die anlässlich des Welttags am 2. Dezember in Berlin stattfindet, steht unter dem Motto: Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger!

In 2011 hat die Bundesregierung den ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention für die nächsten zehn Jahre auf den Weg gebracht. „Dieser Aktionsplan war ein erster Aufschlag. Er muss jedoch mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen gefüllt werden, die Menschen mit Behinderung zur Wahrung ihrer Menschenrechte benötigen. Dazu gehört eine barrierefreie Gesundheitsversorgung genauso wie eine menschenwürdige Pflege, Schutz vor Gewalt, die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Leben, eine inklusive Beschulung, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir vermissen noch diverse konkrete Initiativen“, betont Barbara Vieweg, Sprecherratsvorsitzende des DBR.

Konkret fordert der DBR anlässlich des Welttags:

1. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung muss zügig mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen gefüllt und weiterentwickelt werden.

2. Alle Ressorts müssen sich konsequent mit der Behindertenrechtskonvention auseinandersetzen und gemeinsam mit Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Umsetzung entwickeln.

3. Bundesweit muss ein konsequentes Disability- und Gender Mainstreaming eingeführt werden. Nur so kann für alle politischen Programme und Maßnahmen die Berücksichtigung der Belange von Frauen und Männern mit Behinderung gewährleistet werden.


V.i.S.d.P.: Martina Puschke

Martina Puschke
Koordinatorin des Arbeitsausschusses
des Deutschen Behindertenrates (DBR)
c/o Weibernetz e.V.
Kölnische Str. 99
34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-85
Fax: 0561/72 885-53
e-mail: dbr@weibernetz.de
www.deutscher-behindertenrat.de