Muster für die Selbstauskunft von Selbsthilfeorganisationen
Grundlage der Arbeit von Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen ist das ehrenamtliche Engagement der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Hierin liegt die Hauptreserve der gemeinsamen Arbeit. Gerade angesichts stets wachsender Aufgaben und Anfragen an die Selbsthilfe ist es jedoch seit jeher erforderlich, dass Selbsthilfeorganisationen sich Finanzierungsquellen für die eigene Arbeit erschließen. Neben den Mitgliedsbeiträgen und Spenden von Privatpersonen kommt der Förderung der Selbsthilfe durch die öffentliche Hand, durch Sozialversicherungsträger, insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch durch Stiftungen und andere Träger eine große Bedeutung zu.
Auch Zuwendungen über Erbschaften und die Förderung durch die Aktion Mensch sind typische Einnahmequellen von Selbsthilfeorganisationen.
Neben diese Finanzierungsquellen gehört auch die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen durch Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen zu den Finanzquellen vieler Selbsthilfeorganisationen. Mit dem nachfolgenden, von den Monitoring Ausschüssen entwickelten Muster zur Selbstauskunft können Selbsthilfeorganisationen hinsichtlich dieser Finanzierungsquellen Transparenz schaffen:
Selbstauskunft der BAG SELBSTHILFE
Selbstauskunft der BAG SELBSTHILFE über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen für das Jahr 2011
Die BAG- SELBSTHILFE legt großen Wert auf Transparenz und Offenheit, wenn es um die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen geht. Mit der nachfolgenden Selbstauskunft möchten wir hinsichtlich unserer Finanzierungsquellen Transparenz schaffen.
Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Gesamtheit der nachfolgend aufgelisteten Zuwendungen 1,52 % des Gesamthaushaltes unseres Verbandes im Berichtsjahr ausmacht. Die BAG SELBSTHILFE e.V. stellt insoweit sicher, dass die unten genannten Einnahmen bzw. ihr Ausbleiben weder den Fortbestand noch den Kernbereich der satzungsgemäßen Arbeit der Selbsthilfeorganisation gefährden können.
Letztlich möchten wir anmerken, dass die hier nachfolgenden Angaben ausschließlich für die BAG SELBSTHILFE e.V. gelten; die Mitgliedsverbände der BAG SELBSTHILFE sind eigenständige Vereine.
-
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Folgende Unternehmen haben der BAG SELBSTHILFE e.V. als Förderer im Berichtsjahr Leistungen in Höhe von 30.000 € in Form von Geldbeträgen oder Sachspenden zugewendet; der höchste gespendete Einzelbetrag umfasste die Summe von 5.000 €. Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sind solche Zuwendungen mit keinerlei Leistungen des Geldempfängers verbunden.
|
GlaxoSmithKline GmbH & Co KG |
|
Janssen- Cilag GmbH |
|
Merz Pharma GmbH |
|
Sharp & Dohme |
|
Pfizer Deutschland GmbH |
|
Sanofi- Aventis Deutschland GmbH |
|
Astra Zeneca |
|
Vetter Pharma International GmbH |
Die Gesamteinnahmen in diesem Bereich betrugen im Berichtsjahr 30.000 €.
In machen Selbsthilfeorganisationen ist es nach der Satzung möglich, dass Wirtschaftsunternehmen Mitglieder werden; in unserer Organisation liegt folgende Situation vor:
|
X |
In unserem Verband gibt es keine Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als Mitglieder |
|
|
Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer waren im Berichtsjahr zwar (Förder-)mitglied im Verband, aber verfügten nach der Satzung nicht über Mitgliederrechte wie z.B. Wahlrechte |
|
|
Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer waren im Berichtsjahr Mitglied im Verband und verfügten über Mitgliedsrechte
|
|
|
Der Mitgliedsbeitrag für diese Mitglieder betrug einheitlich. ____ €. |
|
|
Der Mitgliedsbeitrag für diese Mitglieder wird individuell festgelegt. Der niedrigste Einzelbeitrag betrug ____ €, der höchste ______ |
-
Sonstige Erlöse
Wirtschaftliches Handeln des Verbandes kann seinen Ausdruck finden in der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Im einzelnen war der Verband in folgenden Bereichen tätig:
a. Sponsoring-Verträge
Die BAG SELBSTHILFE hat keine Sponsoring- Verträge mit entsprechenden Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitsbereich geschlossen.
b. Weitere Einnahmen aus Vermögensverwaltung, wirtschaftlichem Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Auch sonstige Einnahmen aus Vermögensverwaltung, wirtschaftlichem Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitsbereich waren nicht vorhanden.
Die Gesamtsumme aller Einnahmen im Geschäftsjahr betrug 30.000 €.
Die BAG SELBSTHILFE erklärt, in keinerlei Abhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen zu stehen.
[1] Nicht aufgeführt sind die Einnahmen aus der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20c SGB V.
